Für Jugendliche, die ins Berufsleben starten wollen und noch nicht volljährig sind, ist eine ärztliche Untersuchung und Beratung gesetzlich vorgeschrieben. Die Arztwahl ist frei.
Die Untersuchung ist für Sie kostenlos. Die Abrechnung erfolgt direkt durch unsere Praxis mit dem Regierungspräsidium Tübingen.
Die Untersuchung umfasst:
Hier noch einige wichtige Dinge zur Bedeutung der Untersuchung:
Sollten Sie eine Erstuntersuchung vor Beginn der Ausbildung benötigen, finden Sie hier das Merkblatt/die Unterlagen
Weiterführende Informationen erhalten Sie auch hier:
Die Ausstellung von Attesten und gutachterlichen Stellungnahmen ist in unserer Praxis grundsätzlich kostenpflichtig.
Die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen.
Hierdurch entstehen gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abhängig vom Umfang des Attests bzw. der Stellungnahme folgende Kosten:
| Ziffer | Leistung | Preis |
|---|---|---|
| 70 | kurze Bescheinigung oder Zeugnis (z. B. (Schul-)Attest) (GOÄx2,3) | 5,36€ |
| 75 | Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht GOÄx2,3 | 17,43€ |
| 80 | Schriftliche gutachterliche Äußerung (z.B. Stellungnahme für Versicherungen, Widerspruch gegen Bescheide von Versorgungseinrichtungen) (GOÄx2,3) | 40,22€ |
Atteste und gutachterliche Stellungnahmen sind direkt in bar zu bezahlen.
Heuschnupfen und allergisches Asthma lassen sich häufig sehr gut durch Elektroakupunktur beeinflussen.
Die Kosten werden hier von der Privaten Krankenversicherung übernommen von der gesetzlichen Krankenkasse jedoch nicht.
Hierdurch entstehen gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) folgende Kosten:
| Ziffer | Leistung | Preis |
|---|---|---|
| 269a | Akupunktur mind. 20 Minuten, je Sitzung Faktor 2,3 | 46,92€ |
Es erfolgt zunächst nur 1 Sitzung, um den Effekt der Akupunkturbehandlung abschätzen zu können.
Wenn sich eine positive Wirkung erzielen lässt, die häufig Wochen bis Monate anhält wird nur bei Bedarf ein weiterer Behandlungsplan erstellt.
Sollte sich keine Veränderung einstellen, wird die Behandlung beendet.
Sollten Sie an einer Elektro-Akupunkturbehandlung als IGeL-Leistung interessiert sein, gehen Sie bitte wie folgt vor:
In Baden-Württemberg führen speziell zugelassene Ärzte in der Praxis die Untersuchungen zur gesundheitlichen Eignung bei Verbeamtung durch.
Sie können in unserer Praxis die ärztliche Untersuchung vor Eintritt in ein Beamtenverhältnis auf Probe bzw. Lebenszeit als auch auf Widerruf durchführen und bescheinigen lassen.
Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise auf der Homepage des Landesgesundheitsamtes:
www.gesundheitsamt-bw.de/gesundheitliche-eignung-verbeamtung
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen unterschrieben und – soweit möglich- ausgefüllt zum vereinbarten Termin mit:
Die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen.
Hierdurch entstehen gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) folgende Kosten (Steigerungssatz siehe Behandlungsvertrag):
| Ziffer | Leistung | Preis |
|---|---|---|
| 1 | Beratung – auch mittels Fernsprecher | 10,72€ |
| 8 | Untersuchung zur Erhebung d. Ganzkörperstatus, ggf. einschl. Dokumentation | 34,86€ |
| 75 | Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht | 17,43€ |
| 1228 | Farbsinnprüfung mit Pigmentproben (z. B. Farbtafeln) | 8,18€ |
| 3652 | Streifentest im Urin | 2,35€ |
| Gesamtbetrag | 73,54€ |
Sollten weitere Untersuchungen notwendig werden, erhöhen sich die Kosten entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Dies ist aber nur in Ausnahmefällen erforderlich.
Bewerber für eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E oder der Fahrerlaubnis zur
Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugfahrten oder Ferienziel-Reisen nach § 11 Abs. 9 und § 48 Abs. 4 und 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung müssen eine Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung bei der Führerscheinstelle vorlegen.
Diese können Sie bei uns wie folgt erhalten:
Die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen.
| Ziffer | Leistung | Preis |
|---|---|---|
| 1 | Beratung – auch mittels Fernsprecher | 10,72€ |
| 8 | Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus, ggf. einschl. Dokumentation | 34,86€ |
| 75 | Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht | 17,43€ |
| 250 | Blutentnahme | 4,20€ |
| 3511 | Urinteststreifen | 3,35€ |
| 3550 | Blutbild | 4,02€ |
| 3560 | Glukose | 2,68€ |
| Gesamtbetrag bis 50 Jahre | 77,26€ | |
| Über 50 Jahre zusätzlich: | ||
| 651 | Ruhe-EKG | 26,54€ |
| Gesamtbetrag über 50 Jahre | 103,80€ |
Neuraltherapie ist ein ganzheitliches Verfahren, das mithilfe von Injektionen mit einem örtlichen Betäubungsmittel (meist Procain) körpereigene Regulationsprozesse anregt. Sie wird eingesetzt um akute und chronische Schmerzen zu lindern sowie Störungen im vegetativen Nervensystem zu harmonisieren. So können häufig körpereigene Vitalisierung, anhaltende Schmerzlinderung und eine Reduzierung nebenwirkungsreicher Schmerzmittel erreicht werden.
Procain kann anders als herkömmliche Schmerzmittel ohne Organbelastung vom Körper schnell abgebaut und ausgeschieden werden. Seine regulative Wirkung auf entzündliche, schmerzerhaltende und erschöpfende Prozesse im vegetativen (autonomen) Nervensystem kann dennoch lang über die eigentliche Wirkdauer des Medikaments hinaus anhalten.
In unserer Praxis wird es hauptsächlich angewendet zur Behandlung von Schmerzzuständen am Bewegungsapparat (z.B. Rücken- und Knieschmerzen, Tennisellenbogen, Schulterschmerzen) sowie bei seelischen oder körperlichen Erschöpfungszuständen als Infusion, eventuell in Kombination mit Vitamingaben.
Häufig ist eine Wirkung schon nach der ersten Anwendung spürbar, bei chronischen Prozessen können auch mehrere Anwendungen im Abstand von Tagen bis Wochen notwendig sein.
Procain wird über eine dünne Nadel schonend lokal am Ort der Schmerzen, in Gelenknähe oder im Verlauf der Nervenbahnen injiziert. Es kann, besonders bei Erschöpfungszuständen auch direkt als Tropfinfusion verabreicht werden.
Die Behandlungskosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen je nach Krankheitsbild und Einzelfall teilweise bis vollständig getragen.
Im Rahmen der privaten Krankenversicherung ist die Behandlung voll erstattungsfähig.
Mit der Formulierung einer Patientenverfügung legen Sie Ihren Willen bei medizinischen Fragen fest, falls Sie diesen nicht mehr äußern können.
Durch die Vorsorgevollmacht legen Sie fest, wer welche Angelegenheiten in Ihrem Namen erledigen soll, wenn Sie selbst dies nicht mehr können.
Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer Sie gegenüber Ämtern und Gerichten vertritt, wenn Sie nicht mehr dazu in der Lage sind.
Ergänzende Informationen finden Sie auch auf der Seite der Bundesärztekammer:
www.bundesaerztekammer.de/patientenverfuegung
sowie auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz:
www.bmj.de/Patientenverfuegung.pdf
oder auf den Seiten der Verbraucherzentrale:
www.verbraucherzentrale.de/vorsorgevollmacht-und-betreuungsverfuegung-warum-sie-so-wichtig-sind
Die Kosten für die ärztliche Beratung werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen.
Hierdurch entstehen gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) folgende Kosten (Steigerungssatz siehe Behandlungsvertrag):
| Ziffer | Leistung | Preis |
|---|---|---|
| 34 | Erörterung (Dauer mind. 20min) der Auswirkungen einer Krankheit auf die Lebensgestaltung | 40,22€ |
| 75 | ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht | 17,43€ |
| Gesamtbetrag | 57,65€ |
Auf der Seite der Malteser finden Sie aus unserer Sicht geeignete Vordrucke, die Sie online ausfüllen und anschließend ausgedruckt zum Beratungstermin mitbringen können:
https://www.malteser.de/patientenverfuegung.html
Gerne können Sie aber auch andere Vordrucke verwenden.
Bitte füllen Sie alle Vordrucke soweit möglich aus. Offene Fragen werden im Beratungstermin geklärt.
Bitte laden Sie außerdem den Vordruck „Behandlungsvertrag Patientenverfügung“ herunter, drucken ihn aus und bringen ihn vollständig ausgefüllt sowie unterschrieben zum vereinbarten Termin mit.
Mit der Tauchtauglichkeitsuntersuchung soll sichergestellt werden, dass das Tauchen gefahrlos ausgeübt werden kann. Wir führen die Untersuchung entsprechend den Empfehlungen der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) und der Österreichischen Gesellschaft für Tauch- und Hyperbarmedizin (ÖGTH) durch.
Das Untersuchungsintervall ist vom Lebensalter abhängig. Die GTÜM empfiehlt die Untersuchung:
Die Tauchtauglichkeitsuntersuchung können Sie bei uns wie folgt erhalten:
Die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen.
| Ziffer | Leistung | Preis |
|---|---|---|
| 1 | Beratung, auch mittels Fernsprecher | 10,72€ |
| 8 | Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus, ggf. einschl. Dokumentation | 15,16€ |
| 70 | Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis | 5,36€ |
| 605 | Ruhespirographische Untersuchung mit fortlaufend registrierenden Methoden | 14,11€ |
| 605a | Darstellung der Flussvolumenkurve bei spirographischen Untersuchungen einschließlich graphischer Registrierung und Dokumentation | 8,16€ |
| 651 | Elektrokardiographische Untersuchung in Ruhe (mindestens neun Ableitungen) | 14,75€ |
| Gesamtbetrag bis 40 Jahre | 68,26€ | |
| Über 40 Jahre statt Ziffer 651: | ||
| 652 | Elektrokardiographische Untersuchung unter fortschreibender Registrierung (mindestens 9 Ableitungen) in Ruhe und bei physikalisch definierter und reproduzierbarer Belastung (Ergometrie) | 25,94€ |
| Gesamtbetrag über 40 Jahre | 79,45€ |
Abhängig von den Untersuchungsergebnissen können sich weitere Zusatzuntersuchungen wie Blutentnahme, Röntgen oder Ultraschall anschließen. Dies ist jedoch nur in Ausnahmefällen erforderlich.
Um den Sportbootführerschein zu erlangen ist ein ärztliches Attest (Medizinischer Tauglichkeitsnachweis) notwendig. Die Feststellung der medizinischen Tauglichkeit erfolgt anhand der Kriterien in Anlage 2 der Sportbootführerscheinverordnung.
Die Untersuchung besteht aus den folgenden Teilen:
Die Tauglichkeitsuntersuchung für den Sportbootführerschein können Sie bei uns wie folgt erhalten:
Die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen.
| Ziffer | Leistung | Preis |
|---|---|---|
| 1 | Beratung, auch mittels Fernsprecher | 10,72€ |
| 7 | Vollständige körperliche Untersuchung | 21,45€ |
| 70 | Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis | 5,36€ |
| 1200 | Subjektive Refraktionsbestimmung mit sphärischen Gläsern | 7,91€ |
| 1228 | Farbsinnprüfung mit Pigmentproben (z.B. Farbtafeln) | 8,18€ |
| 1401 | Hörprüfung mittels einfacher audiologischer Testverfahren | 6,30€ |
| 3653 | Streifentest im Urin | 2,35€ |
| Gesamtbetrag | 62,27€ |
Abhängig von den Untersuchungsergebnissen können sich weitere Zusatzuntersuchungen wie Blutentnahme, Röntgen oder Ultraschall anschließen. Dies ist jedoch nur in Ausnahmefällen erforderlich.
Sollten Sie bereits einen Seh- und/oder Hörtest absolviert haben, können Sie diesen gerne mitbringen. Der Rechnungsbetrag verringert sich dann entsprechend.