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Hausärztliche Versorgung

Jugendschutzuntersuchung

Für Jugendliche, die ins Berufsleben starten wollen und noch nicht volljährig sind, ist eine ärztliche Untersuchung und Beratung gesetzlich vorgeschrieben. Die Arztwahl ist frei.

Die Untersuchung ist für Sie kostenlos. Die Abrechnung erfolgt direkt durch unsere Praxis mit dem Regierungspräsidium Tübingen.

Die Untersuchung umfasst:

  • Befragung über Vorerkrankungen und Risikofaktoren
  • gründliche körperliche Untersuchung (u. a. mit Sehtest und Hörtest)
  • Beratung über individuelle gesundheitliche Risiken in Bezug auf den beabsichtigten Beruf (z. B. bei Allergien)

Hier noch einige wichtige Dinge zur Bedeutung der Untersuchung:

  • Der Arbeitgeber darf den/die Jugendliche(n) nur beschäftigen, wenn ihm diese Bescheinigung vorliegt.
  • Die Erstuntersuchung darf zu Beginn der Berufstätigkeit nicht älter als 14 Monate sein.
  • Ist der Jugendliche nach einem Jahr noch keine 18 Jahre alt, muss er zur ersten Nachuntersuchung.
  • Die Nachuntersuchung darf nicht länger als 3 Monate zurückliegen.
  • Der Jugendliche ist für die Durchführung der ärztlichen Nachuntersuchung vom Arbeitgeber von der Arbeit freizustellen.
  • Liegt dem Arbeitgeber keine Bescheinigung der Erstuntersuchung vor, darf der Jugendliche nicht mit der Ausbildung beginnen.
  • Bei einer fehlenden Nachuntersuchung muss der Arbeitgeber, bis zur Vorlage der ärztlichen Bescheinigung, ein Beschäftigungsverbot verhängen.

Sollten Sie eine Erstuntersuchung vor Beginn der Ausbildung benötigen, finden Sie hier das Merkblatt/die Unterlagen


Erstuntersuchung Unterlagen | Download

Nachuntersuchung Unterlagen | Download

  • lesen Sie das benötigte Formular sorgfältig durch,
  • drucken Sie es aus,
  • füllen Sie es aus,
  • unterschreiben sowohl Sie als auch Ihre Tochter bzw. Ihr Sohn das Formular und
  • bringen Sie es zum vereinbarten Termin mit

Weiterführende Informationen erhalten Sie auch hier:

www.service-bw.de

Individuelle Gesundheistleistungen

Atteste und gutachterliche Stellungnahmen

Die Ausstellung von Attesten und gutachterlichen Stellungnahmen ist in unserer Praxis grundsätzlich kostenpflichtig.

Die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen.

Hierdurch entstehen gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abhängig vom Umfang des Attests bzw. der Stellungnahme folgende Kosten:

Ziffer Leistung Preis
70 kurze Bescheinigung oder Zeugnis (z. B. (Schul-)Attest) (GOÄx2,3) 5,36€
75 Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht GOÄx2,3 17,43€
80 Schriftliche gutachterliche Äußerung  (z.B. Stellungnahme für Versicherungen, Widerspruch gegen Bescheide von Versorgungseinrichtungen) (GOÄx2,3) 40,22€

Atteste und gutachterliche Stellungnahmen sind direkt in bar zu bezahlen.

Elektroakupunktur bei Heuschnupfen

Heuschnupfen und allergisches Asthma lassen sich häufig sehr gut durch Elektroakupunktur beeinflussen.
Die Kosten werden hier von der Privaten Krankenversicherung übernommen von der gesetzlichen Krankenkasse jedoch nicht.
Hierdurch entstehen gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) folgende Kosten:

Ziffer Leistung Preis
269a Akupunktur mind. 20 Minuten, je Sitzung Faktor 2,3 46,92€

Es erfolgt zunächst nur 1 Sitzung, um den Effekt der Akupunkturbehandlung abschätzen zu können.
Wenn sich eine positive Wirkung erzielen lässt, die häufig Wochen bis Monate anhält wird nur bei Bedarf ein weiterer Behandlungsplan erstellt.
Sollte sich keine Veränderung einstellen, wird die Behandlung beendet.

Sollten Sie an einer Elektro-Akupunkturbehandlung als IGeL-Leistung interessiert sein, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Bitte laden Sie den Vordruck „Behandlungsvertrag Akupunktur“. Bitte füllen sie ihn vollständig aus und bringen ihn zum ersten geplanten Termin mit.
Behandlungsvertrag Akupunktur | Download

Gesundheitliche Eignung bei Verbeamtung

In Baden-Württemberg führen speziell zugelassene Ärzte in der Praxis die Untersuchungen zur gesundheitlichen Eignung bei Verbeamtung durch.

Sie können in unserer Praxis die ärztliche Untersuchung vor Eintritt in ein Beamtenverhältnis auf Probe bzw. Lebenszeit als auch auf Widerruf durchführen und bescheinigen lassen.

Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise auf der Homepage des Landesgesundheitsamtes:
www.gesundheitsamt-bw.de/gesundheitliche-eignung-verbeamtung

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen unterschrieben und – soweit möglich- ausgefüllt zum vereinbarten Termin mit:

  • Anschreiben der anfordernden Behörde (Brief oder Email)
  • Personalausweis
  • Vordruck „Behandlungsvertrag Gesundheitliche Eignung Verbeamtung“
  • Formular „Angaben zur gesundheitlichen Vorgeschichte/Anamnesebogen“
  • Formular „Erklärung Ausschluss Behandlungsverhältnis“
  • Formular „Ärztliches Zeugnis auf Probe/Lebenszeit“ODER Formular „Ärztliches Zeugnis auf Widerruf/Zeit“

Die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen.

Behandlungsvertrag | Download

Anamnesebogen | Download

Erklärung Ausschluss Behandlungsverhältnis | Download

Ärztliches Zeugnis auf Probe/Lebenszeit | Download

Ärztliches Zeugnis auf Widerruf/Zeit | Download

Hierdurch entstehen gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) folgende Kosten (Steigerungssatz siehe Behandlungsvertrag):

Ziffer Leistung Preis
1 Beratung – auch mittels Fernsprecher 10,72€
8 Untersuchung zur Erhebung d. Ganzkörperstatus, ggf. einschl. Dokumentation 34,86€
75 Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht 17,43€
1228 Farbsinnprüfung mit Pigmentproben (z. B. Farbtafeln) 8,18€
3652 Streifentest im Urin 2,35€
Gesamtbetrag 73,54€

Sollten weitere Untersuchungen notwendig werden, erhöhen sich die Kosten entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Dies ist aber nur in Ausnahmefällen erforderlich.

LKW-Führerscheintauglichkeit

Bewerber für eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E oder der Fahrerlaubnis zur

Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugfahrten oder Ferienziel-Reisen nach § 11 Abs. 9 und § 48 Abs. 4 und 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung müssen eine Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung bei der Führerscheinstelle vorlegen.


Diese können Sie bei uns wie folgt erhalten:

  1. Bitte laden Sie den Vordruck „Fahrerlaubniszeugnis LKW“ herunter. Bitte füllen Sie die Angaben zu den Personalien auf Seite 1 UND Seite 3 vollständig aus.
  2. Bitte laden Sie den Vordruck „Behandlungsvertrag Fahrerlaubniszeugnis LKW“ herunter. Bitte füllen sie ihn vollständig aus.
  3. Bitte bringen Sie den ausgefüllten Vordruck „Fahrerlaubniszeugnis LKW“ sowie den ausgefüllten Vordruck „Behandlungsvertrag Fahrerlaubniszeugnis LKW“ zum geplanten Termin mit.

Die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen.


Fahrerlaubniszeugnis LKW | Download

Behandlungsvertrag Fahrerlaubniszeugnis LKW | Download

Ziffer Leistung Preis
1 Beratung – auch mittels Fernsprecher 10,72€
8 Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus, ggf. einschl. Dokumentation 34,86€
75 Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht 17,43€
250 Blutentnahme 4,20€
3511 Urinteststreifen 3,35€
3550 Blutbild 4,02€
3560 Glukose 2,68€
Gesamtbetrag bis 50 Jahre 77,26€
Über 50 Jahre zusätzlich:
651 Ruhe-EKG 26,54€
Gesamtbetrag über 50 Jahre 103,80€

Neuraltherapie – Reiz setzen, Selbstheilung aktivieren

Neuraltherapie ist ein ganzheitliches Verfahren, das mithilfe von Injektionen mit einem örtlichen Betäubungsmittel (meist Procain) körpereigene Regulationsprozesse anregt. Sie wird eingesetzt um akute und chronische Schmerzen zu lindern sowie Störungen im vegetativen Nervensystem zu harmonisieren. So können häufig körpereigene Vitalisierung, anhaltende Schmerzlinderung und eine Reduzierung nebenwirkungsreicher Schmerzmittel erreicht werden.

Procain kann anders als herkömmliche Schmerzmittel ohne Organbelastung vom Körper schnell abgebaut und ausgeschieden werden. Seine regulative Wirkung auf entzündliche, schmerzerhaltende und erschöpfende Prozesse im vegetativen (autonomen) Nervensystem kann dennoch lang über die eigentliche Wirkdauer des Medikaments hinaus anhalten.

In unserer Praxis wird es hauptsächlich angewendet zur Behandlung von Schmerzzuständen am Bewegungsapparat (z.B. Rücken- und Knieschmerzen, Tennisellenbogen, Schulterschmerzen) sowie bei seelischen oder körperlichen Erschöpfungszuständen als Infusion, eventuell in Kombination mit Vitamingaben.

Häufig ist eine Wirkung schon nach der ersten Anwendung spürbar, bei chronischen Prozessen können auch mehrere Anwendungen im Abstand von Tagen bis Wochen notwendig sein.

Procain wird über eine dünne Nadel schonend lokal am Ort der Schmerzen, in Gelenknähe oder im Verlauf der Nervenbahnen injiziert. Es kann, besonders bei Erschöpfungszuständen auch direkt als Tropfinfusion verabreicht werden.

Die Behandlungskosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen je nach Krankheitsbild und Einzelfall teilweise bis vollständig getragen.

Im Rahmen der privaten Krankenversicherung ist die Behandlung voll erstattungsfähig.


Behandlungsvertrag Neuraltherapie | Download

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Mit der Formulierung einer Patientenverfügung legen Sie Ihren Willen bei medizinischen Fragen fest, falls Sie diesen nicht mehr äußern können.
Durch die Vorsorgevollmacht legen Sie fest, wer welche Angelegenheiten in Ihrem Namen erledigen soll, wenn Sie selbst dies nicht mehr können.
Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer Sie gegenüber Ämtern und Gerichten vertritt, wenn Sie nicht mehr dazu in der Lage sind.

Ergänzende Informationen finden Sie auch auf der Seite der Bundesärztekammer: www.bundesaerztekammer.de/patientenverfuegung

sowie auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz: www.bmj.de/Patientenverfuegung.pdf

oder auf den Seiten der Verbraucherzentrale: www.verbraucherzentrale.de/vorsorgevollmacht-und-betreuungsverfuegung-warum-sie-so-wichtig-sind

Die Kosten für die ärztliche Beratung werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen.
Hierdurch entstehen gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) folgende Kosten (Steigerungssatz siehe Behandlungsvertrag):

Ziffer Leistung Preis
34 Erörterung (Dauer mind. 20min) der Auswirkungen einer Krankheit auf die Lebensgestaltung 40,22€
75 ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht 17,43€
Gesamtbetrag 57,65€

Auf der Seite der Malteser finden Sie aus unserer Sicht geeignete Vordrucke, die Sie online ausfüllen und anschließend ausgedruckt zum Beratungstermin mitbringen können: https://www.malteser.de/patientenverfuegung.html

Gerne können Sie aber auch andere Vordrucke verwenden.
Bitte füllen Sie alle Vordrucke soweit möglich aus. Offene Fragen werden im Beratungstermin geklärt.
Bitte laden Sie außerdem den Vordruck „Behandlungsvertrag Patientenverfügung“ herunter, drucken ihn aus und bringen ihn vollständig ausgefüllt sowie unterschrieben zum vereinbarten Termin mit.


Behandlungsvertrag Patientenverfügung | Download

Reiseimpfberatung

Tauchtauglichkeitsuntersuchung

Mit der Tauchtauglichkeitsuntersuchung soll sichergestellt werden, dass das Tauchen gefahrlos ausgeübt werden kann. Wir führen die Untersuchung entsprechend den Empfehlungen der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) und der Österreichischen Gesellschaft für Tauch- und Hyperbarmedizin (ÖGTH) durch.

Das Untersuchungsintervall ist vom Lebensalter abhängig. Die GTÜM empfiehlt die Untersuchung:

  • spätestens nach 3 Jahren, wenn Sie zw. 18 und 39 Jahre alt sind
  • spätestens nach 1 Jahr, wenn Sie unter 18 Jahre alt sind.
  • spätestens nach 1 Jahr, wenn Sie 40 Jahre o. älter sind.

Die Tauchtauglichkeitsuntersuchung können Sie bei uns wie folgt erhalten:

  1. Bitte laden Sie den Untersuchungsbogen sowie das ärztliche Zeugnis auf der Homepage der GTÜM herunter (www.gtuem.org/tauchtauglichkeit/) und füllen beide Formulare – soweit möglich- aus.
  2. Bitte laden Sie den Vordruck „Behandlungsvertrag Tauchtauglichkeit“ Bitte füllen sie ihn vollständig aus und unterschreiben ihn.
  3. Bringen Sie bitte den Untersuchungsbogen, das ärztliche Zeugnis sowie den „Behandlungsvertrag Tauchtauglichkeit“ zum vereinbarten Termin mit.

Die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen.

Behandlungsvertrag Tauchtauglichkeit | Download

Ziffer Leistung Preis
1 Beratung, auch mittels Fernsprecher 10,72€
8 Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus, ggf. einschl. Dokumentation 15,16€
70 Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis 5,36€
605 Ruhespirographische Untersuchung mit fortlaufend registrierenden Methoden 14,11€
605a Darstellung der Flussvolumenkurve bei spirographischen Untersuchungen einschließlich graphischer Registrierung und Dokumentation 8,16€
651 Elektrokardiographische Untersuchung in Ruhe (mindestens neun Ableitungen) 14,75€
Gesamtbetrag bis 40 Jahre 68,26€
Über 40 Jahre statt Ziffer 651:
652 Elektrokardiographische Untersuchung unter fortschreibender Registrierung (mindestens 9 Ableitungen) in Ruhe und bei physikalisch definierter und reproduzierbarer Belastung (Ergometrie) 25,94€
Gesamtbetrag über 40 Jahre 79,45€

Abhängig von den Untersuchungsergebnissen können sich weitere Zusatzuntersuchungen wie Blutentnahme, Röntgen oder Ultraschall anschließen. Dies ist jedoch nur in Ausnahmefällen erforderlich.

Tauglichkeitsnachweis Sportbootführerschein

Um den Sportbootführerschein zu erlangen ist ein ärztliches Attest (Medizinischer Tauglichkeitsnachweis) notwendig. Die Feststellung der medizinischen Tauglichkeit erfolgt anhand der Kriterien in Anlage 2 der Sportbootführerscheinverordnung.

Die Untersuchung besteht aus den folgenden Teilen:

    • Körperliche Untersuchung
    • Sehtest
    • Screeninguntersuchung des Farbunterscheidungsvermögens
    • orientierende Hörprüfung

Die Tauglichkeitsuntersuchung für den Sportbootführerschein können Sie bei uns wie folgt erhalten:

  1. Bitte laden sie den Anamnesebogen herunter.
  2. Bitte laden Sie das ärztliche Zeugnis herunter.
  3. Bitte laden Sie den Vordruck „Behandlungsvertrag Sportbootführerschein“ herunter.
    Bitte füllen Sie ihn vollständig aus und unterschreiben Sie ihn.
  4. Bringen Sie bitte den Anamnesebogen, das ärztliche Zeugnis sowie den „Behandlungsvertrag Sportbootführerschein“ zum vereinbarten Termin mit.

Die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen.

Anamnesebogen | Download

Ärztliches Zeugnis | Download

Behandlungsvertrag Sportbootführerschein | Download

Ziffer Leistung Preis
1 Beratung, auch mittels Fernsprecher 10,72€
7 Vollständige körperliche Untersuchung 21,45€
70 Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis 5,36€
1200 Subjektive Refraktionsbestimmung mit sphärischen Gläsern 7,91€
1228 Farbsinnprüfung mit Pigmentproben (z.B. Farbtafeln) 8,18€
1401 Hörprüfung mittels einfacher audiologischer Testverfahren 6,30€
3653 Streifentest im Urin 2,35€
Gesamtbetrag 62,27€

Abhängig von den Untersuchungsergebnissen können sich weitere Zusatzuntersuchungen wie Blutentnahme, Röntgen oder Ultraschall anschließen. Dies ist jedoch nur in Ausnahmefällen erforderlich.

Sollten Sie bereits einen Seh- und/oder Hörtest absolviert haben, können Sie diesen gerne mitbringen. Der Rechnungsbetrag verringert sich dann entsprechend.

Ultraschalluntersuchung des Gefäßsystems